Sigmund zu Bappenheim, des hl. römischen Reichs Erbmarschalk, Schultheiß und die Schöffen der Stadt Nuremberg erteilen dem Schaffer Fritz Lenngenvelder als Vertreter der Äbtissin Margreth Gruntherin und des Konvents des Klosters zu St. Klara einen Gerichtsbrief, inhaltlich dessen Walburg, Hans Hutters sel. Wittwe das Gut zu Mospach, ihren Erbteil aus dem Rücklaß ihrer Eltern Paulus und Anna Teufel, gegenwärtig im Besitz des Hans Lang mit Genehmigung des Hans Burckel an das Kloster verkauft hat und Hans Lang, der schon zwei Klostergüter besitztz, aus dem Gut zu Mospach die schuldige Gilt zu zahlen sich verpflichtete. - Gerichtszeugen: Sebolt Slusselreeder, Heinrich Zyner, Hans Imhof. - Urkundszeugen: Sebolt Reych, Hektor Bomer. - Siegler: das Gericht zu Nürnberg.