Bischof Georg von Speyer vermittelt wegen der Propstei des Stifts Bruchsal einen Vergleich zwischen dem Dekan und Kapitel dieses Stifts und dem Domherrn David Göler von Ravensburg bzw. seinem Prinzipal Johann Folleti, dem der römische Stuhl die Propstei übertragen hat, woraus letzterer allen Ansprüchen auf die Propstei, die endgültig aufgehoben werden soll, entsagt und dagegen ein jährliches Leibgeding von 300 Gulden bzw 100 Dukaten erhalten soll; außerdem sollen dem Johann Folleti alle seit dem Tod des letzten Propstes Erpho von Gemmingen von Dekan und Kapitel bezogenen Nutzungen und Einkünfte der Propstei bis zum Tage des Vergleichs rückerstattet werden.