Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Ulmer Bürger und Gärtner Jakob Hornung als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Anna Barbara Gerber als Braut erschienen. Begleitet werden sie von den Gärtnern Christian Banzenmacher und Samuel Hornung als Pfleger der Kinder des Bräutigams Johann und Anna Ursula aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Elisabeth geborene Banzenmacher sowie dem Bürstenbinder Samuel Beck und dem Nagelschmied Johann Jakob Bodler als Pfleger der Braut. Sie haben dem Rat einen zwischen den Brautleuten am 21. Januar 1794 vereinbarten Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 285] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder des Bräutigams aus seiner ersten Ehe noch minderjährig sind und daher der Vormundschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags erklärt der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.