Wiederholte Kundschaft derselben Schöffen zu Neuss, (hier Herstgen) dass Belgen von Holt genannt up der Stypenburch ihre Erklärung wiederholt, bezüglich der Quittsagung des Konvents genannt Klause zu Hüls, wegen der 50 leichten Gulden, die jene dem Konvent, abschläglich der Kosten einiger von letzterm Ersterer verkauften Leinentücher, vorgestreckten Zettel und der Rückforderung, bis auf die fraglichen Kosten, nur im Notfall erfolgen soll. Mit verletztem Siegel der Schöffen Johann Garthoff und Johann Hacksteyn. Kanzellierte Urkunde

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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