Richter Hermann Quadheim ("Quaedheyn") gewährt Johannes Hermanni als Vertreter von St. Klara in das Haus und Erbe "Ebyrch", auf dem Holzmarkt, gegenüber dem Rosch, und in alle dazu gehörigen Unterpfänder wegen versessener Gült, und stellt Termin "uff den nehisten mendag nach sant Johans tage als er entheubt wart des jars [...] thusent vierhundert und funffundseschtzig". Zeugen: Wenz der Metzger und "Nyngeln" Peter. Am genannten Tag, vor dem gleichen Richter, erfolgt kein Einspruch.

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