Anspruch auf den Nachlaß des Christian Ludwig von Gaill, Kanonikers von St. Gangolf zu Heinsberg. Dieser soll nach dem Tode seines Vetters Johann Marx von Beywegh am 2. Juli 1657 seine „Erbquot“, nämlich den 18. Teil des Beyweghschen Nachlasses, gereide und ungereide Güter, dem Kläger übertragen haben. Nach dem Tod des Johann Marx von Beywegh war sein Nachlaß nach Schätzung in achtzehn Lose zu je 5500 Taler geteilt und an seine Erben gegeben worden. Christian Ludwig von Gaill fiel das Los Nr. 2 mit der Halbscheid von Weingarten, Zins und Häusern in Wichterich (Erzstift Köln, Amt Lechenich; Kr. Euskirchen) zu.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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