Auszug aus einem Vertrag zwischen Württemberg und Hohenlohe über Ellhofen; Klärung von Irrungen zwischen Herzog Ludwig von Württemberg und Anna Gräfin von Hohenlohe, geb. Gräfin Solms, als Vormünder ihrer Söhne; der Vertrag wurde ausgestellt in Neuenstadt am Kocher: 1. in Ellhofen wird eine Dorfordnung aufgerichtet, nach derselben soll dort ein Seldboten- oder Rug-Gericht gehalten werden, auch soll eine Polizei im Dorf aufgestellt werden; 2. soll in Ellhofen in Zukunft ein Prediger angestellt werden; die Untertanen dort hätten bisher die württembergische Kirche zu Sülzbach besucht und dort auch ihr Begräbnis gehabt; es folgen die Regelungen über Betreuung der Gemeindeglieder in Ellhofen; 3. die Gemeinde macht gegenüber Hohenlohe eine Erbhuldigung, muss aber auch gegenüber Württemberg einen Eid schwören; 4. Besetzung des Gerichtes: Schultheiß Hans Meerwart, Gerichtsperson Michael Sailer, Endreß Prueber, Michel Schiedinger, Michel Bayer, Märtis Froneler, Helias Weidtner, Endreß Schochinger, Hans Lauer, Simon Prändle, Hans Heuser, Helias Bauer, Sebastian Fezß; der Eid der Gerichtspersonen wird festgelegt; 5. die Gemeinde bittet, sie bei ihren alten Rechten und Gerechtigkeiten zu lassen und sie mit Neuerungen nicht zu beschweren; 6. die Frevel und Bußen werden festgelegt; 7. in Ellhofen soll ein Narrenhäuslein oder Käfig gebaut werden, und zwar an der Ecke bei dem Gemeinen- oder Gerichtshaus an der Staffel; ausgestellt o.O., 24. Oktober 1590.