Graf Ulrich von Württemberg (Wirtenberg) gibt seine Zustimmung zum Verkauf der Vogtei zu Böckingen (Beckingen), die Lehen von ihm ist, durch Konrad Gewin an die Bürger gemeinlich zu Heilbronn (Heylprunne) und eignet diesen die genannte Vogtei, nachdem Konrad Gewin ihm dafür andere seiner Güter zu Lehen aufgegeben hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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