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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet eine Abmachung seiner Räte in Streitigkeiten zwischen Bürgermeister und Rat zu Nieder-Ingelheim einer- und Henne Geck (Geck Hennen), derzeit sesshaft zu Kreuznach, andererseits, nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist: Beide Seiten sollen ihre Forderungen schriftlich innerhalb von 14 Tagen in die Kanzlei bringen, die sie dann zeitig der Gegenseite zuschicken wird. Anschließend soll jede Seite Antwort und dann die Gegenrede binnen 14 Tagen der anderen zukommen lassen, bis es sich gebührt, ein Urteil zu sprechen. Diese Rechtfertigung soll bis Ostern beendet sein. Die Mehrheitsentscheidung derjenigen, die der Pfalzgraf dazu bestimmt, gilt ohne weitere Appellation. Beide versprechen dem Hofmeister Johann von Morschheim als Vertreter des Pfalzgrafen die Einhaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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