Leopold Herzog von Österreich (Öster.) und Steyr (Styr) bekundet, Johann Grafen von Sp. [-Kreuznach) von den 1000 Mark, über die der Graf eine Schuldurkunde (1) Leopolds und seines Bruders, des Römischen Königs Friedrich, hat, 200 Mark gezahlt zu haben. 500 Mark sollen an Walpurgis (01.05.) dem Beauftragten Johanns in Wien (Wienne) übergeben werden. Andernfalls erlöschen die Verpflichtungen Johanns, die Schulden des Herzogs bleiben bestehen. Graf Johann kann diese Urkunde dann vorlegen, wo und wann er will. Die Festsetzung des bis- zu diesem Tag erlittenen Schadens war Johann Gafen zu Nassau (Nassowe) übertragen, der wie folgt entschieden hat: werden die ausstehenden 800 Mark nicht an den festgesetzten Terminen (2) gezahlt, kann der Graf von Sp. Schaden und Hauptgeld fordern wie beschrieben. Erfolgt die Rückzahlung der Schulden termingerecht, ist kein Schadensersatz zu zahlen. Erfüllt Leopold nicht die Schlichtung mit seinem Oheim Rudolf Herzog von Bayern (Beyern) und dessen Frau, ist Graf Johann gegenüber Leopold zu nichts verpflichtet, ob die Schulden zurückgezahlt werden oder nicht. Es siegeln (1) Leopold, (2) Johann Bischof von Straßburg (Strasburg), (3) Leopolds Oheim Rudolf Markgraf von Baden der Ältere und (4) Otto von Ochsenstein (Ochsentein). (1) Nr. 340. (2) In der Urk. nicht genannt.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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