Kurfürst Philipp von der Pfalz erlaubt der Stadt Oggersheim jährlich zwei Jahrmärkte, nämlich für je zwei Tage an St. Medardus [= 8.6.] und dem Montag nach Reminiscere, in der Stadt abzuhalten, freit diese Jahrmärkte und gewährt allen Besuchern seinen und der Pfalz Marktfrieden, sofern es sich nicht um Fälscher, offene Feinde oder ungebüßte Schädiger der Pfalz handelt. Seinen Amtleuten, Dienern, Knechten, Bürgern und Angehörigen befiehlt Philipp, die Jahrmärkte nach Vermögen zu unterstützen, zu schirmen und zu schützen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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