Appolinia aus Horb, Ehefrau des Mathis Zell aus Mittelbiberach [Kr. Biberach], zu Bietigheim und dann zu Stuttgart gef., weil sie Wiedertäufern angehangen hatte, eine Zeit lang in Mähren gewesen war und somit gegen einen herzoglichen Befehl gehandelt hatte, jedoch nach Widerrufung und auf Fürbitten von Freunden und Gönnern und auf künftiges Wohlverhalten hin unter gen. Bedingungen freigel., gelobt eidlich, diese zu befolgen, und schwört U. Ihr wurde auferlegt, künftig 1.) der Lehre der Wiedertäufer zu entsagen, ihre Kinder taufen zu lassen, sich jeden Wiedertäufers und deren Predigten und Zusammenkünften zu entsagen, 2.) der Obrigkeit nicht zu widerstreben, 3.) fleißig Predigten und Kirchen zu besuchen, der Lehre des Landesherrn anzuhängen und dabei zu bleiben, 4.) keine fremden Prädikanten, Wiedertäufer, "Winkelprediger" und dergleichen zu beherbergen, sondern 5.) sie in Gewahrsam zu nehmen und sie der Obrigkeit zu melden, 6.) im Zwing und Bann ihres Geburtsortes Horb zu bleiben und ihn ohne Erlaubnis der Obrigkeit nicht zu verlassen, 7.) Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...