Vermächtnis. Vor den Kölner Schöffen Gerard Scherffgin, Ritter Matthias vom Spiegel und dessen Bruder Gerard vermacht Christina, die Witwe des Kölner Bürgers Bodinus von Heisterbach dem Abt und dem Konvent zu Heisterbach einen Erbzins von einer Schlafstube (de cubiculo) genannt "zum Rade" bei der Drachenpforte im jährlichen Betrag von 3 Mark Köln. Den., zahlbar in festo beati Remigii (Okt. 1.) oder in den nächsten vier Wochen unter der Bedingung, dass die Abtei dafür jährlich ihr und ihres Gatten Bodinus' Gedächtnis feiere. Ihr Sohn Johannes und Jakob, der Sohn des verstorbenen Heinrich von Lanzinbach, beide Heisterbacher Mönche, sollen zeitlebens die Nuzunießung des Erbzinses haben. Vor denselben Schöffen hat sie den beiden Mönchen Johannes und Jakob 100 Mark zuerkannt unter der Bedingung, dass sie an dem Vermächtnis nichts ändern. Das Vermächtnis ist in archivo ... scabinorum Colon. eingetragen, die auch diese Urkunde besiegeln.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view