Vertrag zwischen Kloster Dalheim einerseits und Johann Heidenreich von Kalenberg und dessen Söhnen Raban und Wilhelm, des Rembert Raban von Kalenberg und den Einwohnern zu Husen andererseits über Nachmastung und Grashude in der Sirexer Mark. Am 2. Januar 1659 haben in Husen Prior Georg Goclenius, Prokurator Augustin Scheffers und Pater Georg Gröne und Raban und Rembert Raban von Kalenberg vereinbart, die Schweinemast und andere Mast am 20. Januar jeden Jahres innerhalb der gezogenen Grenzen zu eröffnen. Sollte die Mast nicht stattfinden, dürfen die Einwohner von Husen dort ihr Vieh weiden lassen. Am 20. April 1660 ist vor Ort in Gegenwart des Priors Augustin Scheffers, des Küchenmeisters Friedrich Moers und des Paters Johannes Hageman sowie des Raban und Rembert Raban von Kalenberg, des Johann Dücker, Gografen zu Lichtenau, und einiger Husener Einwohner, nämlich Leutnant Jobst Drolshagen, Ricus Block, Meister Ebert, Jakob Schade und Idel Hermen die Grenze folgender nachbarlicher Hude derer von Kalenberg und ihrer Husener Hintersassen festgelegt worden.
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Vertrag zwischen Kloster Dalheim einerseits und Johann Heidenreich von Kalenberg und dessen Söhnen Raban und Wilhelm, des Rembert Raban von Kalenberg und den Einwohnern zu Husen andererseits über Nachmastung und Grashude in der Sirexer Mark. Am 2. Januar 1659 haben in Husen Prior Georg Goclenius, Prokurator Augustin Scheffers und Pater Georg Gröne und Raban und Rembert Raban von Kalenberg vereinbart, die Schweinemast und andere Mast am 20. Januar jeden Jahres innerhalb der gezogenen Grenzen zu eröffnen. Sollte die Mast nicht stattfinden, dürfen die Einwohner von Husen dort ihr Vieh weiden lassen. Am 20. April 1660 ist vor Ort in Gegenwart des Priors Augustin Scheffers, des Küchenmeisters Friedrich Moers und des Paters Johannes Hageman sowie des Raban und Rembert Raban von Kalenberg, des Johann Dücker, Gografen zu Lichtenau, und einiger Husener Einwohner, nämlich Leutnant Jobst Drolshagen, Ricus Block, Meister Ebert, Jakob Schade und Idel Hermen die Grenze folgender nachbarlicher Hude derer von Kalenberg und ihrer Husener Hintersassen festgelegt worden.
B 602u, 347
B 602u Kloster Dalheim - Urkunden
Kloster Dalheim - Urkunden
1660 April 24
Vermerke: Ausfertigung, Papier, zwei Ringpetschaftsabdrücke derer von Kalenberg in rotem Siegellack, Siegel des Priors (?) in schwarzem Siegellack aufgedrückt, Unterschriften des Raban, Wilhelm Adolph und Rembert Raban von Kalenberg, des Priors Augustinus, des Subpriors Meinolph de Lestree und des Prokurators, des Fraters Hermann Looffeuter (?). Beiliegend Abschrift des 17. Jhs
Urkunde
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:08 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)
- 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. (Tektonik)
- 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) (Tektonik)
- 1.2.2. Fürstbistum Paderborn (Tektonik)
- 1.2.2.3. Stifte und Klöster (Tektonik)
- Kloster Dalheim (Tektonik)
- Kloster Dalheim / Urkunden (Bestand)