Die Hälfte der nesselrödischen Lehengüter, die mit Zustimmung des Landgrafen von Hessen von den 1663 Belehnten vom Schwiegersohn des verstorbenen ...
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Urk. 14, 702
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Graffen zu Kirchberg, Nr. 1
A I u, Grafen zu Kirchberg sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe K >> Ki-Kl >> Kirchberg, Burggrafen von
1762 Februar 02
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Hälfte der nesselrödischen Lehengüter, die mit Zustimmung des Landgrafen von Hessen von den 1663 Belehnten vom Schwiegersohn des verstorbenen Friedrich Albert von Nesselröden, Otto Ludolf von Uslar, erworben worden waren, nämlich: 1.) die Kemenate zu Lengröden [Ortsteil von Krauthausen, Wartburgkr.]; 2.) Lengröden mit seinem Zubehör, dessen Umfang im Einzelnen beschrieben wird; 3.) ein Hopfengarten außerhalb der Landwehr; 4.) drei Acker in dem creuzbergischen Feld hinten an dem Hopfenberg; 5.) die Güter, die ehemals Balthasar von Nesselröden von den Brüdern Jost und Heinrich von Boyneburg gekauft hatte, nämlich: 5a.) die Hopfenländer, Zinsen und Dienste, Ober- und Niedergericht, Triften, Weiden, Gehölze, Wiesen, Anger und Raine; 5b.) alle Rechte in Flur und Gemarkung zu Rode (zum Rhode), mitinbegriffen die Grenze, die in zwei Fluren, Stedtfeld [Stadtteil von Eisenach] und Deubach [heute Deubachshof, ehemaliges Gut auf der Gemarkung der Gem. Krauthausen, Wartburgkr.], mit Grenzsteinen versehen worden war; 5c.) dazu die drei Männer mit drei Hufen in der Flur zu Rode (Rohden); 5d.) was von den großen Grasflecken der Allmende ab dem Graben mitten im Graben der Deubacher Feldmark und zu Rode durch die Gekorenen abgemessen worden war; 5e.) die Güter zu Deubach, die nach Krauthausen versteint worden und im Rahmen eines Tauschs von den von Boyneburg an die von Nesselröden gekommen waren; 5f.) eine Trift zu Nesselröden [Ortsteil der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Kr.] oberhalb der Länderei der von Boyneburg, in der Breite der Landstraße, jedoch unbeschadet der Rechte der von Boyneburg. Alle Lehen werden zu neuem Mannlehen verliehen. Sollten die Burggrafen zu Kirchberg im Mannesstamm aussterben, können die von Nesselröden die genannten Lehen wieder erhalten, sofern sie zuvor an die hessische Rentkammer 500 Gulden, jeder Gulden zu 26 Albus gerechnet, gezahlt haben. [Ehemals Lehen des Klosters Hersfeld]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Wilhelm Francke, Advokat und (procurator ordinarius)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Wilhelm Francke, Advokat und (procurator ordinarius)
Belehnte/r: Gräfin Luise Burggräfin von Kirchberg, geborene Gräfin von Daun, Witwe des Grafen Wilhelm Ludwig Burggrafen von Kirchberg, als Vormund des Grafen Wilhelm Georg Burggrafen von Kirchberg, Sohn des verstorbenen Grafen Wilhelm Ludwig Burggrafen von Kirchberg, wie auch Graf Johann August und Graf Christian Albrecht Kasimir Burggrafen von Kirchberg und Herren zu Farnroda
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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