Friedrich Humpiss von Waltrambs zu Schomburg erhält im Jahre 1588 von Abt Joachim von St. Gallen das uneingeschränkte Patronatsrecht für die Kirche zu Haslach [Wangen im Allgäu, RV]. In der inserierten Urkunde vom 29. August 1614 wird diese Verleihung von Abt Bernhard angefochten und erklärt, daß das Patronatsrecht für die Kirche zu Haslach als Mannlehen des Klosters St. Gallen zu gelten habe. Friedrich Humpiss erklärt sich nun mit dieser Änderung einverstanden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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