Der Ulmer Bürger Christoph Fingerlin hatte am 23. November 1596 Johann Burkhart von Weinstetten [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] ein Gut in Weinstetten zu Erbrecht verliehen, der dieses Gut derzeit noch bewirtschaftet. Dabei war festgelegt worden, dass der Beständner außer seinen Abgaben bei einem Besitzerwechsel dem Lehnsherren den üblichen Erdschatz vom Kaufpreis oder Anschlag zu entrichten hat. Dafür hatte ihm der Lehnsherr das auf dem Gut benötigte Zimmer- und Bauholz zu liefern. Nach dem Tod von Christoph Fingerlin hat Albrecht Baldinger, Ratsälterer und Ratsherr in Ulm, das Gut von den Erben Fingerlins gekauft. Dieser hat sich nun mit Johann Burkhart dahingehend verglichen, dass er 40 Gulden bezahlt. Dieses Kapital soll bei dem Gut bleiben, und die jeweiligen Beständern sollen von den davon gefallenden jährlichen 2 Gulden Zins ihr benötigtes Zimmer- und Bauholz küntig selbst kaufen.
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