Suchergebnisse
  • 9 von 45

Im Streit um die Nutznießung von Ackerland entschied die erste Instanz auf Teilung der Ansprüche. Das zugunsten des damaligen Appellanten Heinrich von Asch ergangene Appellationsurteil des Aachener Schöffenstuhls erklären die Gebrüder Bromelen als Appellanten vor dem RKG fürf nichtig. Am 5.3.1555 ergehen compulsoriales zur Herausgabe der Akten der Vorinstanz. Der Prozeß verzögert sich jedoch durch den Tod der Frau des Heinrich von Asch 1556 und des Johann von Bromelen im Januar 1557. Die Appellanten erklären daraufhin das Verfahren für beschlossen: Heinrich von Asch habe in dieser Sache nach dem Tod seiner Frau keine Stimme mehr. Der Appellat will dagegen das Verfahren als Erbe seiner Frau fortführen, wird aber vom RKG abschlägig beschieden. Am 11.6.1560 weist das RKG in seinem Urteil die Appellation zurück, am 1.9.1567 ergehen executoriales die Gerichtskosten betreffend. Die Appellanten bleiben bis 1569 die Gerichtskosten schuldig.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...