Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Irrungen zwischen seinem Trompeter Hans von Würzburg (Wurtzpurg unnserm trumpther) und dessen Sohn Jakob wegen Michel, Hans' getöteten Sohn (Jacoben sinem son als von Michel Hannsen son unnd Jacobs bruder wegen), einerseits und Jost Hefner (Heffner) zu Heidelberg andererseits bestanden haben, nachdem dieser den Michel geschlagen und tödlich verletzt hatte. Nach der Verhörung zum heutigen Tag durch die pfalzgräflichen Räte haben diese die Parteien mit ihrer Zustimmung dahin vertragen, dass Jost zum Seelenheil des Getöteten zu St. Peter zu Heidelberg vier jährliche Messen, jeweils zu Fronfasten, stiften soll. Jost soll desweiteren binnen Jahresfrist eine Wallfahrt nach Einsiedeln (zu den Ainsideln), die andere im folgenden Jahr nach St. Marien zu Aachen (Ach zu unser lieben frowen) unternehmen. Dazu soll er sich für ein Jahr von Heidelberg fernhalten. Damit sollen beide Parteien geschlichtet sein, sich nicht rächen und keinen Rechtsbehelf einlegen, keiner soll an Glimpf und Ehre berührt sein. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Vertrags.