Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Balthasar von Stetten, Hauskomtur des Deutschordenshauses zu Weißenburg, einerseits und Valentin Wetzel zu Riedselz (Wetzels Veltin zw Ritsels) andererseits wegen eines Vertrags gehalten haben, den die pfalzgräflichen Getreuen und Besonderen Friedrich von Rosenberg, Blicker von Rotenberg und Ludwig Ditz, Schöffe zu Weißenburg, aufgerichtet hatten. Die Irrungen bestehen wegen anhaltender Forderungen Valentins, was gegen den aufgerichteten Vertrag sei. Kurfürst Philipp hat daher beide Parteien vor seinen Unterlandvogt im Elsass Jakob von Fleckenstein geladen, der die Parteien verhören und gütlich oder rechtlich vertragen soll. Beide Seiten haben dies unter Rechtsmittelverzicht versprochen. Weiter wurde beredet, dass der Komtur die 20 Malter Korn und die noch ungedroschene Gerste seines Anteils dem Valentin genügsam versichern und folgen lassen soll. Bei einem Urteil gegen Valentin soll die Frucht wieder "da es ytz lygt" gereicht werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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