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Bestandsbeschreibung: Wichtiger Benutzungshinweis für Sozialhilfeakten: Die Einzelfallakten unterliegen sowohl der personenbezogenen Schutzfrist gemäß § 6 Abs. 2 Benutzungsordnung für das Archiv LWL als auch der Schutzfrist von 60 Jahren nach Aktenschluss wegen besonderer Geheimhaltung (für die in den Akten enthaltenen Sozialdaten) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Benutzungsordnung für das Archiv LWL. Laufzeit: 1954-1988 Zitierweise: LWL-Archivamt für Westfalen, Archiv LWL, Best. 604/lfd. Nr.