Henne von Hodgeroth (Hoetgenrode) aus dem Kirchspiel Ruppichteroth (Roprechterode) bekundet: Er war Feind des Propstes, Dekans und Kapitels der Kirche St. Cassius in Bonn, weil er die 2 Mark, die er mit anderen Nachbarn zu Ruppichteroth jährlich in die Kellnerei von St. Cassius zahlt, als Zehntlöse betrachtete und deshalb den großen Zehnten nicht bezahlen wollte. Er war deswegen in Blankenberg (Blancken-) gefangengesetzt worden und hatte danach die genannten Herren mit Brand geschädigt. Nach seiner Klageforderung und ihrer Antwort hat sich erwiesen, dass er zu Unrecht Schaden gestiftet hat. Daher verzichtet er nunmehr für alle Zeiten auf jene Forderungen gegen Dekan und Kapitel. Da er den angerichteten Schaden nicht ersetzen kann, schwört er dem Dekan und Kapitel, niemals mehr wegen jener Sache gegen sie vorzugehen und zu handeln. Damit Propst, Dekan und Kapitel seines Gelöbnisses sicher sind, gibt er sich als Gefangenen in die Hände des Edlen Jungherrn Dietrich, Grafen zu Sayn (Seyne), und seiner Erben. Er hat diesem geschworen, dass, falls er oder seine Erben das Gelöbnis brechen, sie auf Mahnung des Jungherrn oder seiner Erben binnen 8 Tagen danach sich auf das Schloss Homburg in Gefangenschaft begeben und bleiben, bis sie denen von St. Cassius und dem Jungherrn Genüge getan haben. Dafür hat er Bürgen gesetzt, nämlich Tilmann von Haeffschiit, Hermann von Genperkusen, Heinrich von Hodgeroth (Hoitgenrode), Hans von Bölkum (Bulkem), Simon von Altennümbrecht (Aldennumbrecht), Heinrich der Gude und Heinrich zom Borne. Diese verpflichten sich, auf Mahnung in Homburg in Gefangenschaft zu gehen, falls Henne oder seine Erben das Gelöbnis brechen. Henne gelobt, die Bürgen schadlos zu halten. - Siegelbitte des Ausstellers und der Bürgen an Graf Dietrich und die Jungherren Gerhart von Seelbach, Wolfs Sohn, und Gilbrecht von Seelbach, den Drosten zu Hachenburg (-berg). Diese bestätigen die Besiegelung. Datum 1442 ipso die beatorum Dionisii et sociorum eius martirum.