Vor Junker Wilhelm von Frankenhoven und anderen geschworenen Lehnleuten (leeluden) des Gerichts zu Verkeshoven Hennes Stuyll, Johann Bruwer, Reinhard Moynssis, Wilhelm Schaedeman und Dietrich Koenges nehmen die Eheleute Ludwig Kremer von Niederempt und Neysgeyn von den Eheleuten Peter Paffe und Metza deren in Niederempt gelegenes Haus nebst allem Zubehör gegen eine Rente von 2 Malter Roggen Bedburer Maß in Erbpacht, wobei sie von den Verpächtern (behufs Auflassung) eine Geldsumme erhalten; dagegen setzen sie denselben 4 1/4 Morgen Acker in der Herrschaft Verkeshoven, neben Äckern der Regulierherren (nicht genannt) und der Abtei Kornelimünster gelegen, zu Unterpfand. D. up neist na den hylgen druytzeyn dage.
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