König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen schreibt den Ständen der Oberlausitz, dass er dem Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen befohlen habe, Caspar und Christoph von Rechenberg einerseits, Hans und Nickel von Rechenberg andererseits wegen ihres Streits über ihre Heide und Hämmer auf der Görlitzischen Heide zu einem Rechtstag, was man Peremptorium nennt, am 26. August vorzuladen und befiehlt ihnen, ebenfalls dort zu erscheinen und als Beisitzer bei Gericht zu fungieren, um die Sache zu klären.