Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Bürgermeister und Räte der Städte Amberg und Sulzbach eine Ordnung und Satzung über die Hammerwerke (hemmer) und Hammermeister in den umliegenden Gegenden für 10 Jahre aufgerichtet haben, wie die an die Heidelberger Kanzlei gesandte Abschrift ausweist. Der Pfalzgraf bestätigt und konfirmiert die Ordnung, sofern das Fürstentum der Pfalzgrafschaft davon berührt wird.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Bürgermeister und Räte der Städte Amberg und Sulzbach eine Ordnung und Satzung über die Hammerwerke (hemmer) und Hammermeister in den umliegenden Gegenden für 10 Jahre aufgerichtet haben, wie die an die Heidelberger Kanzlei gesandte Abschrift ausweist. Der Pfalzgraf bestätigt und konfirmiert die Ordnung, sofern das Fürstentum der Pfalzgrafschaft davon berührt wird.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 813, 155
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam I (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1464 September 5 (an mitwoch nach Egidii)
fol. 104v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Gonnung bestetigung und verwilligung der hemmermeister umb Amberg und Sultzpach ordenung so sie gemacht han wie es mit dem hemmern gehalten soll werden".
Amberg AM
Heidelberg HD; Kanzlei
Sulzbach : Sulzbach-Rosenberg AS
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:07 MESZ
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