Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Bürgermeister und Räte der Städte Amberg und Sulzbach eine Ordnung und Satzung über die Hammerwerke (hemmer) und Hammermeister in den umliegenden Gegenden für 10 Jahre aufgerichtet haben, wie die an die Heidelberger Kanzlei gesandte Abschrift ausweist. Der Pfalzgraf bestätigt und konfirmiert die Ordnung, sofern das Fürstentum der Pfalzgrafschaft davon berührt wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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