Transfix zu Nr. 2070: Hans Balmar von Bissingen, zu Kirchheim gef., weil er in Übertretung der vorangehenden Verschreibung eine verbotene Waffe, einen stählernen Reitkolben, unter dem Rock verborgen getragen hatte, jedoch auf Fürbitten freigelassen, schwört U. und gelobt, den Bestimmungen beider Verschreibungen nachzukommen. Er stellt ferner 2 Bürgen, die für die Einhaltung beider Verschreibungen mit 200 fl haften. Bürgen: sein Vater Lenhart Balmer, B. zu Kirchheim, und sein Schwäher Ulrich Riß von Bissingen.