Etwas über die Fragen: I. Ist es mit den Pflichten eines Kammergerichts Anwaldes vereinbarlich, Reichsständen in Rechtssachen gegen den Herrn Kammerrichter, als Parthie, zu dienen? II. Dörfen Kammergerichts Prokuratoren in denen, wegen gemeiner Beschwerden oder Realmängel zu einem Rekurs an den Reichstag geeigneten Sachen die Feder führen? Bey Gelegenheit des in der gräflich-spaurischen Ehesache, von der Gräfin Karoline von Spaur an die Reichsversammlung ergriffenen Rekurses u. der vom Hofrath u. Kammergerichts Agenten D. F. Haas darin verfertigten Rekursschriften. ... ... Wetzlar: o. Verl.. 13 S.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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