Cracht Stecke macht für sich und seine Erben bekannt, daß er wohlberaten für eine Summe Geld, die ihm ausbezahlt wurde, an die Küsterei des Klosters Werden eine Rente von acht Schilling (Penningsgulden) aus zu Werden gelegenem Besitz verkauft hat, nämlich aus Menkes Haus beim Brunnen drei Schilling, oppen brincke zwölf Pfennig, vier Pfennig aus Dietrichs Haus von Heisingen, sechs Pfennig then blanckengevell, aus Binnekneis Haus vier Pfennige, aus dem dabei gelegenen Neihues sechs Pfennige aus Wolves Haus oppen graven drei Pfennige, aus Lenkens Haus drei Pfennige, aus Groenwalds Haus vier Pfennige und ein Huhn, aus Arnold Koipmans Haus sechs Pfennige, von Henken der Wever vier Pfennige und aus Hintz Spikers Haus vier Pfennige. Cracht ist dann zu Werden vor das gehegte Gericht gekommen, wo der Richter Johann Colner sowie die Schöffen Hermann then Horne, Herman Hoveken und Evert Volmer saßen und hat dort mit Hand, Halm und Mund verzichtet, wie es Erbrecht ist. Er hat sich gegenüber der Küsterei zu rechter Währschaft verpflichtet. - Es siegeln der Aussteller, Richter und Schöffen. - Datum anno domini Mill. quadringentesimo tricesimo quinto feria quarta post festum Ascensionis domini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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