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Strafsache gegen den Soldaten Johan Freund wegen Totschlag
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Enthält: Strafsache gegen den Soldaten Johan Freund aus Brilon, der am 16.1.1644 den Soldaten Engelbert Winold, Sohn des Richters Winold in Warstein, im Hause des Stückgießers Marius Steiger hinter dem Stadtkeller in Überwasser erschossen hat. Als Zeugen werden vernommen: 1. Profess Johan Ties, 58 Jahre alt; 2. Soldat Jodokus Thomas aus Stattbergen, 37 J. alt; 3. Soldat Jörgen Stranck gen. Schwabe, 31. J. alt; 4. Soldat Peter Howe, 25 J. alt; 5. Soldat Johan Frone gen. Grawe aus Melle, 35 J. alt; 6. Christine Tönnies, Frau Marius Steiger und deren Kinder Ilian und Henrich Steiger. Der Angeklagte ist der Sohn der Elisabeth Scharffen, Witwe Tonius Rottmann gen. Freund, jetzt Frau Henrich Löseken in Brilon; auf deren Bitten verwendet sich der Rat in Brilon für den Angeklagten. Erwähnt werden Wirt Johan Stoltenkamp und der Soldat Johan Hart.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.