Kurfürst Philipp von der Pfalz und Bischof Johann von Worms bekunden, dass sie Bernhard Schaub, ihren Keller zu Stein (zum Steyn) [= Zullestein], und Peter Offenmecher zu Hofheim (Hoffheym) wegen deren Streitigkeiten zum heutigen Tag gütlich geladen und vor ihren Räten verhört haben. Peter sagt aus, dass ihn der Keller in Gefängnis und Turm gelegt habe, wobei er über Gebühr befragt worden sei, obwohl er stets wie ein Biedermann gehandelt habe. Seine Frau und Kinder hätten dadurch Schmähungen erlitten, auch habe ihm der Keller eine Handbüchse aus seinem Haus entwendet. Der Keller erwidert, dass es nicht ohne Offenmechers Zutun und Handlung geschehen sei, denn nachdem dieser jemanden schwer verwundet habe, habe Peter den darüber ausgestellten Vertrag nicht eingehalten, darüber hinaus viel "traw" Wort gesagt und die Untertanen vor ausländischen Gerichten beirrt. Bei Tag habe er das Dorf Hofheim gemieden und sei nur nachts ein- und ausgegangen. Nachdem der Keller dies an den Oberamtmann brachte, habe dieser die Festnahme angeordnet, er selbst habe daher nicht zu Unrecht gehandelt. Nach langer Anhörung haben beide Parteien die Sache den fürstlichen Räten zum Entscheid anheimgestellt. Diese ersuchen den Pfalzgrafen und Bischof darum, Peters Ehefrau und Kindern "etwas umb gots willen zu geben" und ihnen vier Gulden auszurichten. Der Keller zu Dirmstein soll Peter 28 Albus Zehrgeld für ihn und dessen Knechte reichen. Der Frevel der Körperverletzung wird ihm nachgelassen. Der Keller zum Stein soll Peter, der im Schloss zu Stein gearbeitet hatte, seinen ausstehenden Lohn ausrichten und ihm für die zerbrochene Handbüchse 2 Gulden geben, diese aber einbehalten. Dagegen soll Peter von allen Forderungen abstehen, er und seine Söhne sollen sich zudem für die Gefangenschaft nicht rächen, was sie gelobt haben. Peter soll trotz der vergangenen Händel Friede und Geleit haben, zu Hofheim zu wohnen, ihm und seinen Kindern soll die Sache an Glimpf und Ehre keinen Schaden bringen. Zwei gleichlautende Briefe werden ausgestellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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