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Michael Vierlein, von Grundherrischer Untertan zu Thon, klagt gegen Johann Bloß, Tucherschen Untertan und Lehensmann des Landalmosenamts zu Thon, wegen des von Bloß geübten Einstandsrechts [=Vorverkaufsrechts] auf die Felder des Christoph Pottner in Thon. Die Klage wird abgewiesen.

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Stadtarchiv Nürnberg
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