Albert von Varel (Albertus de Varle), Propst [des Kollegiatstifts] St. Willehadi und Stephani in Bremen, lässt seine Prokuratoren eine Vollmacht ausstellen, die sie ermächtigt, in seinem Namen bei Papst Clemens VII. die Einwilligung zu erwirken, dass ihm wegen seines hohen Alters von mehr als sechzig Jahren Graf Christoph von Oldenburg, Domherr in Köln und Bremen, als Koadjutor in der Propstei mit Erwartung der Nachfolge beigeordnet werde. 1525 September 11 (die vero undecima mensis Septembris), Bremen
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Albert von Varel (Albertus de Varle), Propst [des Kollegiatstifts] St. Willehadi und Stephani in Bremen, lässt seine Prokuratoren eine Vollmacht ausstellen, die sie ermächtigt, in seinem Namen bei Papst Clemens VII. die Einwilligung zu erwirken, dass ihm wegen seines hohen Alters von mehr als sechzig Jahren Graf Christoph von Oldenburg, Domherr in Köln und Bremen, als Koadjutor in der Propstei mit Erwartung der Nachfolge beigeordnet werde. 1525 September 11 (die vero undecima mensis Septembris), Bremen
NLA OL, Best. 20, Urk Nr. 292
Best. 20 Landesachen
NLA OL, Best. 20 Grafschaft Oldenburg
Grafschaft Oldenburg >> 1 Urkunden >> 1.1 Grafschaft Oldenburg
- 11.09.1525
Enthält: Ausfertigung, lat., Papier, 30 x 22 cm, Doppelblatt. - Siegel: nein (Notarssignet des kaiserlichen Notars Marcus Tepton, Kleriker der Brandenburger Diözese). - beiliegender Zettel mit Aufschrift (an der Kurie in Rom im Zuge der Bullenerwirkung erfolgt): "Coadiutoria Bremen. est signata et in manibus [Johannis] Ingenwinckell retenta propter compensatione c(um) dominis (?) [camerae, d.h. mit dem Kammerklerikern], consensus est prestitus. Expeditio bulle ascendit ad 27 ducatos in toto. Annata erit solvenda videlicet medietas fructuum". - Regest beiliegend und OUB 3, Nr. 394. - Abschrift und Regest: Slg 80 Best. 296 Nr. 2-4 S. 73-82. - Vgl. dazu OUB 3, Nr. 400. Notariatsinstrument
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ