Bestandbrief der Äbtissin Anna Storr von Ostrach und des Konvents des Klosters Söflingen für Martin Schmid von Burlafingen über einen Hof daselbst. Er darf ihn nicht veräussern, ist dem Kloster gerichts- und steuerpflichtig, leistet eine Gült (Hennen, Herbsthühner, Einer, Gänse, Öl, Heugeld, Weglösung). Bei Säumnis fällt der Hof nach Pflugsrecht zurück.