Vor Heinrich in deme Winckel, Vogt zu Mettmann, übertragen die Eheleute Hermann von Roilffrade und Kunne den Eheleuten Hermann von Buyssehusen und Drude und ihrer Tochter eine Erbrente von jährlich 2 Malter Korn, indem sie dafür ihren Kamp, genannt der Eyckenkamp, zu Unterpfand stellen und sich die Ablöse der Rente mit 20 Mark brabantisch für jedes Malter vorbehalten. D. A. D. anno Milles. quadringentesimo XIII ipso die Walburgis virginis. Original und Kopie, 18. Jahrhundert. Teilweise erloschene Urkunde. Mit den Siegeln des Vogte und des Bürgermeister Christian Iserenhoet zu Ratingen.