Schriftwechsel der Geschäftsführerin Annie Schrabach v.a. mit den MItgliedern des Gesamtvorstandes
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B Rep. 235-03 Nr. 132
B Rep. 235-03 Nr. 132/1-60
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV)
B Rep. 235-03 Allgemeiner Deutscher Lehrerinnen-Verein (ADLV) >> 01. Organisationsakten >> 01.01. Geschäftsführung
1931 - 1933
Enthält u.a.: Mahnschreiben (132/2 u.a.).- Schreiben von Annie Schrabach an die Mitglieder des Gesamtvorstandes des ADLV v.a. mit organisatorischen Hinweisen und mit Anlagen (132/3).- Einladungen zu Veranstaltungen, Vorträgen u.a.- Beitragssenkung des Deutschen Beamtenbundes (DBB, 132/5).- Verteilung der Beträge aus der "Notspende des ADLV" über die Fachverbände sowie Aufforderung zu spenden (132/7, 10).- Protokoll der Gesamtvorstandssitzung des ADLV am 07.10.1931 in Leipzig, auch Organisatorisches (132/8, 35) und am 23.und 27.05.1931 in Stuttgart, auch Einladungen und Anträge (132/41-42, 54).- Werbung für das Heim des ADLV in der Grolmannstr. 34/35 (Anzeige in der ADLV-Zeitung, 132/12).- Helene-Lange-Plakette des ADLV, Mahnungen für nicht gezahlte Summe in Höhe von 6 RM, auch Versand (132/13-14, 22, 44).- Ausbau der Zeitschrift "Soziale Arbeit" zum "Nachrichtenblatt" über alle Berliner Veranstaltungen von Frauenverbänden, September 1931 (132/16).- Reichsschulwoche für alkoholfreie Jugenderziehung, 26.-31.10.1931: Informationsschreiben von Charlotte Haun, Literaturhinweise u.a. (132/17-19).- Kostenlose Zusendung der "ADLV-Lehrerinnenzeitung" als Werbemaßnahme an Studentinnen im Abschlußsemester an den Pädagogischen Akademie, Bitte um Zusendung von Adressen (132/15, 48).- Einladung (= Programm und alle organisatorischen Hinweise) zur 17. Generalversammlung des Bundes Deutscher Frauenvereine, Leipzig, 8., 9. und 10. Oktober 1931 (132/23).- Finanzierung des Bund Deutscher Frauenvereine (BDF), Vorschlag von Anna von Gierke und Auswirkungen auf den ADLV (132/36).- Vorschlagsliste für die Wahl des engeren Vorstandes im BDF 1931-1933 (132/43, 45).- Beitragszahlung der Landes-Lehrerinnenverbände und Preussischen Fachverbände aufgrund der Beitragssenkung um 10 % 1931 (132/49).- Entschließung gefasst auf der 21. Hauptversammlung 1931 in Stuttgart betreffend gegen Sparmaßnahmen an der deutschen Schule (132/50).- Reichsverband der Lehrerinnen an beruflichen Schulen: Forderungen zur Schulpflege an den Mädchen-Berufs-(Fortbildungs-) und Fachschulen, angenommen auf der Gesamtvorstandssitzung am 14./15.12.1930 auf Burg Lauenstein (132/56).-
Verzeichnis der Sitzungen des engeren Vorstandes und des Gesamtvorstandes, von Sonderveranstaltungen und Veröffentlichungen (132/57).
Verzeichnis der Sitzungen des engeren Vorstandes und des Gesamtvorstandes, von Sonderveranstaltungen und Veröffentlichungen (132/57).
Archivale
Microfilm/-fiche: MF-Nr. 1956-1957
Bemerkung: 132/24 bis 132/33 fehlen schon auf MF 1956.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
12.02.2026, 10:11 MEZ
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