Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt den genannten Pfarrern und Kirchen [zu Pleystein (Pleistain), Kemnath (Kemnarth auf dem Orggen), zu Eslarn, zu Waidhaus (Waidhawsenn), zu Püchersreuth (Purckhartsreutt), zu "Lindren", zu Tännesberg (Tenesperg), zu Moosbach (Mospach) und zu Schmidgaden (Schmidgadenn)] ihre Freiheiten, die ihnen auch schon Pfalzgraf Johann [von Pfalz-Neumarkt] in dem inserierten Brief gegeben hat, dass die Priester jährlich gute Werke zum Seelelenheil für ihn und seine Vor- und Nachfahren begehen. Sie sollen die Inhalte ausführen und der Kurfürst verspricht sie dabei zu handhaben.