Ratifikationsurkunde des Königreiches Belgien vom 19.8.1846 (Schloss Laeken) zu der Übereinkunft vom 26.6.1846 (Brüssel) zwischen dem Deutschen Zollverein und Belgien zur Unterdückung des Schleichhandels (Schmuggel). Beiliegend beglaubigte Abschriften der Übereinkunft vom 16.6.1846, des Protokolls vom 25. und 26.6.1846 zu den Verhandlungen in Brüssel und des Protokolls vom 14.12.1846 zum Austausch der Ratifikationsurkunden in Köln.
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Ratifikationsurkunde des Königreiches Belgien vom 19.8.1846 (Schloss Laeken) zu der Übereinkunft vom 26.6.1846 (Brüssel) zwischen dem Deutschen Zollverein und Belgien zur Unterdückung des Schleichhandels (Schmuggel). Beiliegend beglaubigte Abschriften der Übereinkunft vom 16.6.1846, des Protokolls vom 25. und 26.6.1846 zu den Verhandlungen in Brüssel und des Protokolls vom 14.12.1846 zum Austausch der Ratifikationsurkunden in Köln.
Verträge der Freien Stadt Frankfurt, 50
Privileg Q Nr. 60
Verträge der Freien Stadt Frankfurt
Verträge der Freien Stadt Frankfurt >> Handel >> Deutscher Zollverein >> Handelsverträge >> Europa >> Belgien
19.08.1846
26.06.1846
Archivale
französisch
Beglaubigung: Ratifikation: Papiersiegel und Unterschrift des belgischen Königs Leopold I. und Unterschrift des Außenministers Deschamps.
Übereinkunft: Papiersiegel des preußischen Außenministeriums und Unterschrift des Hofrats Poll.
Protokolle vom 25./26.6. und 14.12.1846: Prägestempel des preußischen Außenminsteriums und Unterschrift Poll.
Übereinkunft: Papiersiegel des preußischen Außenministeriums und Unterschrift des Hofrats Poll.
Protokolle vom 25./26.6. und 14.12.1846: Prägestempel des preußischen Außenminsteriums und Unterschrift Poll.
Leopold I., König von Belgien
Deschamps: Außenminister von Belgien
Poll: preuß. Hofrat
Deutscher Zollverein
Belgien
Köln
Schmuggel
Zoll
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
20.08.2025, 12:25 MESZ