Hauptsteueramt Braunschweig (Bestand)
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NLA WO, 74 Neu 1
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.3 Neuere Landesakten (Neu) >> 3.3.10 Finanzverwaltung
1825-1957
Bestandsgeschichte: Während zur Erhebung der direkten Steuern keine besonderen Behörden bestanden, war der Aufbau der unteren Behörden für die indirekten Steuern ziemlich verwickelt. Die Neuordnung des Zollwesens erfolgte durch Verordnung vom 10.3.1828. Eine Liste von 81 Grenzzollämtern ist in den Braunschweigischen Anzeigen 1828 Spalte 3713 ff. bekanntgemacht. Durch eine weitere Verordnung vom 10.3.1828 wurde auch die Erhebung der Akzise neu geregelt. Am 1.5.1834 gründeten Hannover und Braunschweig den Hannover-Brsg. Steuerverein. Der Beitritt zum Deutschen Zollverein erfolgte am 19.10.1841 und 1.1.1844. Zum 1.1.1842 wurden Hauptzollämter in Braunschweig (74 Neu 1) und Wolfenbüttel (74 Neu 2) errichtet, denen jeweils mehrere Neben-Zollämter unterstanden (Geschäftsanweisung Gesetz- und Verordnungssammlung 1842 Nr. 32). Die beim Steuerverein verbleibenden Exklaven wurden hinsichtlich der gemeinschaftlichen indirekten Abgaben unter Hannoversche Verwaltung gestellt. Für die Kreise Holzminden und Gandersheim sowie das Amt Harzburg wurde eine Oberinspektion der indirekten Steuern in Holzminden errichtet. Durch Verordnung vom 5.4.1913 (GuVS Nr. 24) erhielten die bisherigen Hauptsteuerämter die Bezeichnung Hauptzollämter, die Steuerämter die Bezeichnung Zollämter. Die Zollverwaltung ging wie die Steuerverwaltung der Landessteuern 1921 (GuVS Nr. 118) auf das Deutsche Reich über. - Die Akten der Hauptsteuerämter wurden in die zwei Hauptgruppen 74 Neu 1 u. 74 Neu 2 gegeben. Alle restlichen Akten der Zoll- u. Steuerämter sind in 75 Neu zusammengeführt.
Hauptzollamt Braunschweig:
Dem mit Wirkung vom 1.1.1842 eingerichteten Hauptzollamt Braunschweig unterstanden mehrere Steuerämter. Infolge der Vereinigung des Steuervereins mit dem Zollverein erfolgte 1854 eine Neuordnung der bisherigen Haupt- und Nebenzollämter. Zum Hauptsteueramt Braunschweig gehörten die Steuerämter Vechelde, Ottenstein, Eschershausen, Stadtoldendorf, Delligsen, Halle und Nebenzollamt I. Klasse Holzminden. Das Hauptsteueramt Wolfenbüttel kam am 1.7.1866 zum Hauptsteueramt in Braunschweig.
Das handgeschriebene Findbuch wurde 2016 in EDV eingegeben.
Diehl
Literatur: Rudolf Heise, Chronik des Hauptzollamts Braunschweig, Braunschweig 1974 (Dienstbibliothek: 2° Zg. 88/70)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: ja
Hauptzollamt Braunschweig:
Dem mit Wirkung vom 1.1.1842 eingerichteten Hauptzollamt Braunschweig unterstanden mehrere Steuerämter. Infolge der Vereinigung des Steuervereins mit dem Zollverein erfolgte 1854 eine Neuordnung der bisherigen Haupt- und Nebenzollämter. Zum Hauptsteueramt Braunschweig gehörten die Steuerämter Vechelde, Ottenstein, Eschershausen, Stadtoldendorf, Delligsen, Halle und Nebenzollamt I. Klasse Holzminden. Das Hauptsteueramt Wolfenbüttel kam am 1.7.1866 zum Hauptsteueramt in Braunschweig.
Das handgeschriebene Findbuch wurde 2016 in EDV eingegeben.
Diehl
Literatur: Rudolf Heise, Chronik des Hauptzollamts Braunschweig, Braunschweig 1974 (Dienstbibliothek: 2° Zg. 88/70)
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: ja
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ