Tagung von deutschen und französischen Jugendherbergswerks-Vorstandsmitgliedern (Teil 3)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/005 19 A120040/102
P 42_52, Spur 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 20/005 19 P 42 Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
P 42 Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Baden-Württemberg e.V. >> Tondokumente
19. Oktober 1965-23. Oktober 1965
Tagung von deutschen (Landesverband Baden e.V.) und französischen Jugendherbergswerks-Vorstandsmitgliedern.
Diskussion über Personalprobleme (in deutscher und französischer Sprache, danach Übersetzung durch eine Frau).
Ein französischer Herbergsvater erzählt einen beispielhaften Tagesablauf.
Nachfragen zum Bericht und in manchen Aspekten Vergleiche zum Alltag in anderen Herbergen, sowohl in Deutschland als auch in Frankreich.
Hierbei werden verschiedene Schwerpunkte der Herbergen deutlich und man kann zwischen Durchgangs- und Aufenthaltsherbergen unterscheiden. Außerdem kommen die Jugendlichen je nach Standort der Herberge aus verschiedenen Regionen der Welt, wodurch auch deutlich wird, dass die Herbergen in unterschiedlichem Maße interkulturell geprägt sind. Ebenso wird klar, dass sich auch die Gestaltung des Tagesablaufes und der Tagesordnung nach den Besuchern und deren Erwartungen und Bedürfnisse richten muss.
Diskussion über die Möglichkeit, die Besucher zu den täglich anfallenden Aufgaben im Haushalt einzubinden.
Diskussion über Verordnungen oder Vorkehrungen, welche dem Herbergsvater die ungestörte Arbeit ermöglichen sollen.
Diskussion über Personalprobleme (in deutscher und französischer Sprache, danach Übersetzung durch eine Frau).
Ein französischer Herbergsvater erzählt einen beispielhaften Tagesablauf.
Nachfragen zum Bericht und in manchen Aspekten Vergleiche zum Alltag in anderen Herbergen, sowohl in Deutschland als auch in Frankreich.
Hierbei werden verschiedene Schwerpunkte der Herbergen deutlich und man kann zwischen Durchgangs- und Aufenthaltsherbergen unterscheiden. Außerdem kommen die Jugendlichen je nach Standort der Herberge aus verschiedenen Regionen der Welt, wodurch auch deutlich wird, dass die Herbergen in unterschiedlichem Maße interkulturell geprägt sind. Ebenso wird klar, dass sich auch die Gestaltung des Tagesablaufes und der Tagesordnung nach den Besuchern und deren Erwartungen und Bedürfnisse richten muss.
Diskussion über die Möglichkeit, die Besucher zu den täglich anfallenden Aufgaben im Haushalt einzubinden.
Diskussion über Verordnungen oder Vorkehrungen, welche dem Herbergsvater die ungestörte Arbeit ermöglichen sollen.
1'02
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Bild-/Tonträger: Kopie von Tonband
Bild-/Tonträger: Kopie von Tonband
Frankreich [F]
Jugendherbergen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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