Richtungsbrief (Arbitramentum) mit Verfügnüs Herrn Graf Johanns zu Wertheim durch Heinrich von Mömlingen, Hans von Schweinfurt, Hans und Georg Diethelm, beide Gebrüder gesessen zu Wertheim, aufgerichtet zwischen dem Propst und Konvent zu Holzkirchen an einem und denen wertheimischen Untertanen zu Remlingen, Helmstadt und Uettingen auf der anderen Seite, auf welche Art und nach welcher Währung die von Holzkirchen ihre beede Zins sollen nehmen von den obgenannten wertheimischen Untertanen, worinnen ein von gedachten Herrn Graf Johann erteilter Brief von Wort zu Wort inseriert ist, kraft dessen die Zinse, welche zuvor in Würzburger Währung entrichtet worden, in Zukunft in der wertheimischen Währung entrichtet werden sollen. Dessen Datum ist an dem Sambstag vor Matthaei 1388. Der obige Richtungsbrief aber ist datiert ipso die Nicolai Episcopi 6. Dcbr. 1405.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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