Der weltliche Richter Peter zum Mulbaum gebietet, für den Domvikar Peter, Syfrit Nullen Eidam dem Schneider und allen Bewohnern des Hauses und Erbes zur alten Schmiede ("Smytten") die Räumung wegen versessener Gült und setzt Termin "off den nehsten donristag nach der Ostir wochen" 1395 [20.4.]. Zeugen: Henne Ulner, der Fürsprecher, und Hensel von Swydenitz, des Richters Diener. - Am genannten Tag, vor Richter Konrad, beantragt Syfrides Hausfrau Vertagung um acht Tage. Am nächsten Donnerstag, "nach sante Gorgen dag" [27.4.], vor dem gleichen Richter, erfolgt kein Einspruch und setzt Richter Peter neuen Termin "off den nehsten frytdag" [28.4.]. An diesem Tag setzt der gleiche Richter neuen Termin "off den nehsten samstag" [29.4.]. Zeugen der drei Ausgebote: Henne Ulner und Hensel von Swydentz. Den Vorsitz am Gericht führte am Freitag Richter Peter zum Ungefugen, am Samstag Schultheiß Wasmud. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.
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Der weltliche Richter Peter zum Mulbaum gebietet, für den Domvikar Peter, Syfrit Nullen Eidam dem Schneider und allen Bewohnern des Hauses und Erbes zur alten Schmiede ("Smytten") die Räumung wegen versessener Gült und setzt Termin "off den nehsten donristag nach der Ostir wochen" 1395 [20.4.]. Zeugen: Henne Ulner, der Fürsprecher, und Hensel von Swydenitz, des Richters Diener. - Am genannten Tag, vor Richter Konrad, beantragt Syfrides Hausfrau Vertagung um acht Tage. Am nächsten Donnerstag, "nach sante Gorgen dag" [27.4.], vor dem gleichen Richter, erfolgt kein Einspruch und setzt Richter Peter neuen Termin "off den nehsten frytdag" [28.4.]. An diesem Tag setzt der gleiche Richter neuen Termin "off den nehsten samstag" [29.4.]. Zeugen der drei Ausgebote: Henne Ulner und Hensel von Swydentz. Den Vorsitz am Gericht führte am Freitag Richter Peter zum Ungefugen, am Samstag Schultheiß Wasmud. Ein Einspruch ist nicht erfolgt.
U / 1395 April 29
Urkundenbestand
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29.04.1395
St. Jakob Mainz
Enthalten in Eidbesagung U / 1395 Mai 22. - Provenienz nach Archivsignatur auf der Rückseite.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ