Abt Sifried und Konvent von Maulbronn belehnen die Rengerin und ihre Erben gegen das Dritteil des Ertrags mit einem Weinberg auf der Markung Neipperg (in terminis ville in Nitperc in loco, qui dicitur de Kele) unter der Bedingung, dass sie jährlich 10 Karren Mist auf den Weinberg führe und diesen im gehörigen Bau erhalte. Wird einmal Vernachlässigung des Weinbergs durch die Nachbarn festgestellt, so fällt er an das Kloster zurück.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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