Das Landgericht zu Sulzbach unter dem Vorsitz des Hanns von Parsperg zu Flügelperg erkennt in der Klagsache Fritz Graws von Snaitach gegen Hanns Twinger, Altristen der Thomaskirche zu Alten Sittenpach, wegen eines Hofes zu Obern Rainpach, welcher nach Angabe des beklagten Heinrich Ritter, Bürger zu Hersbruck, mit Geschäftsbrief vom 11. April 1461 ist eingeschaltet samt seiner übrigen Habe zu einer ewigen Messe zu Nydern Sitenpach gewidmet habe, auf welchen aber Kläger als des Erlassers Vater Erbansprüche erhebt, mit der Mehrheit der Stimmen zu recht, dass beklagter sich vor dem Landgericht Sulzbach verantworten solle, während eine Minderheit (Caspar Stainlinger und Albrecht Mentelberg) dafür stimmt, daß der Handel die Geistlichkeit anrühre und dem Beklagten billigerweise von seinem ordentlichen Richter "zugesprochen" werde. (Weitern vorkommende Namen: Der Ramhshorn als derzeitiger Inhaber des Preitigen Hofes, der Weysenhaider und der Mehsrer, Vorgänger Hanns Twingers im Besitz der gestifteten Messe.)