Der Ziegler Wilhelm ("Willin") Metzger, der Bierwirt und Karrer Konrad Franck und der Karrer Jakob Breinlin, alle drei Bürger zu Ulm, bekennen, dass ihnen der Kaplan an der Heiligkreuzkapelle in Ulm [abgegangen, Bereich Weinhof], die Kreuzwiese sowie Äcker in den Gemarkungen Ulm und Neu Ulm auf seine und ihre Lebenszeit verliehen hat. Sie verpflichten sich, die Güter in gutem Kulturzustand zu halten. Jeder von ihnen muss davon dem Kaplan jährlich 6 Imi Fesen und 6 Imi Hafer Ulmer Maß sowie 6 Pfund Heller Heugeld entrichten. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnissen in der Lieferung der Abgaben kann der Kaplan die Güter wieder einziehen.