Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 Landesverb. Rechtspf.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Nichtstaatliches Archivgut >> Archive von Anstalten, Körperschaften und Stiftungen >> Gesundheit und Soziales >> Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege
Überlieferungsgeschichte
Den entscheidenden Anstoß zur Gründung eines "Vereins zur Besserung der Strafgefangenen und für Verbesserung des Schicksals entlassener Strafgefangener im Großherzogtum Baden" gab im Jahr 1830 der Heidelberger Rechtsprofessor Carl Joseph Anton Mittermaier. Vorausgegangen waren Gründungen ähnlicher Vereine in Berlin, Rheinland-Westfalen und in Württemberg. Im Jahr 1835 gab es bereits 23 Bezirks- und Lokalvereine, die einer in Karlsruhe ansässigen Generaldirektion unterstanden. Ihre Mitglieder kamen aus allen Berufsständen, darunter zuweilen auch namhafte Vertreter des großherzoglichen Hauses. Unzureichende Verhältnisse im Strafvollzug ließen vermutlich die anfängliche Aufwärtsentwicklung der Gefangenenfürsorge in Baden bald ins Stocken geraten. Der 1853 neugegründete "Schutzverein für entlassene Strafgefangene" widmete sich infolgedessen nur noch der Entlassenenfürsorge, nicht mehr der Betreuung der Gefangenen und ihrer Familien.
Anregungen des in den Strafanstalten Bruchsal und Freiburg tätigen Pfarrers Krauss und der Aufruf der Innen- und Justizverwaltung zur Förderung der Ziele der Schutzvereine Anfang der 1880er Jahre führten zu einer Bündelung der Vereinstätigkeiten durch eine Zentralverwaltung in Karlsruhe. Die staatliche Anerkennung als Landesverband erfuhr der Verein mit der Übernahme des Protektorats durch Großherzog Friedrich I. 1885 und die Verleihung der Körperschaftsrechte im Jahr 1887. Diesen Status erlangten die Bezirksvereine 1896. Der Verein überdauerte mit Einschränkungen das Dritte Reich und besteht bis heute als eigenständiger Verein. Er arbeitet mit anderen gleichartigen Vereinen bundesweit zusammen. Seit 1975 unterstützen der Badische Landesverband und seine Bezirksvereine Entlassene und ihre Angehörigen, leisten Bewährungshilfe und betreuen Gefangene mit dem Ziel ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Die Akten wurden dem Generallandesarchiv 1988 vom Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege geschenkt.
Inhalt und Bewertung
Verwaltung: Neuorganisation des Landesverbandes.- Satzungen.- Personalia.- Schriftverkehr (chronologisch).- Tätigkeitsberichte.- Finanzen.- Ehrenamtliche Betreuer.- Tagungen
Landesversammlungen und Landesausschußsitzungen: Protokolle
Den entscheidenden Anstoß zur Gründung eines "Vereins zur Besserung der Strafgefangenen und für Verbesserung des Schicksals entlassener Strafgefangener im Großherzogtum Baden" gab im Jahr 1830 der Heidelberger Rechtsprofessor Carl Joseph Anton Mittermaier. Vorausgegangen waren Gründungen ähnlicher Vereine in Berlin, Rheinland-Westfalen und in Württemberg. Im Jahr 1835 gab es bereits 23 Bezirks- und Lokalvereine, die einer in Karlsruhe ansässigen Generaldirektion unterstanden. Ihre Mitglieder kamen aus allen Berufsständen, darunter zuweilen auch namhafte Vertreter des großherzoglichen Hauses. Unzureichende Verhältnisse im Strafvollzug ließen vermutlich die anfängliche Aufwärtsentwicklung der Gefangenenfürsorge in Baden bald ins Stocken geraten. Der 1853 neugegründete "Schutzverein für entlassene Strafgefangene" widmete sich infolgedessen nur noch der Entlassenenfürsorge, nicht mehr der Betreuung der Gefangenen und ihrer Familien.
Anregungen des in den Strafanstalten Bruchsal und Freiburg tätigen Pfarrers Krauss und der Aufruf der Innen- und Justizverwaltung zur Förderung der Ziele der Schutzvereine Anfang der 1880er Jahre führten zu einer Bündelung der Vereinstätigkeiten durch eine Zentralverwaltung in Karlsruhe. Die staatliche Anerkennung als Landesverband erfuhr der Verein mit der Übernahme des Protektorats durch Großherzog Friedrich I. 1885 und die Verleihung der Körperschaftsrechte im Jahr 1887. Diesen Status erlangten die Bezirksvereine 1896. Der Verein überdauerte mit Einschränkungen das Dritte Reich und besteht bis heute als eigenständiger Verein. Er arbeitet mit anderen gleichartigen Vereinen bundesweit zusammen. Seit 1975 unterstützen der Badische Landesverband und seine Bezirksvereine Entlassene und ihre Angehörigen, leisten Bewährungshilfe und betreuen Gefangene mit dem Ziel ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Die Akten wurden dem Generallandesarchiv 1988 vom Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege geschenkt.
Inhalt und Bewertung
Verwaltung: Neuorganisation des Landesverbandes.- Satzungen.- Personalia.- Schriftverkehr (chronologisch).- Tätigkeitsberichte.- Finanzen.- Ehrenamtliche Betreuer.- Tagungen
Landesversammlungen und Landesausschußsitzungen: Protokolle
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ