Dr. Achatius Viertl, kurbaier. etc. Rat, Dechant und das Kapitel zu Alt. verleihen an Georg Oberhaider zu Oberneschlbach, Eggenfeldner Gerichts, Leibgeding auf ihres Stifts Oberhaider-Gut zu Oberneschlbach in Taufkhürcher Pfarr und Eggenfeldner Gericht, auf welchem Gut das Eheweib des Begnadeten, Ursula, bereits seit 1656 Leibgedingsrecht besitzt. Stift und Dienst sind in den dem Kapitel inkorporierten Pfarrdorf zu Egg. zu leisten.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv