Hans Bart von (Ober-)Waldhausen bekennt, daß ihm Johann [II. Blarer], Abt von Weingarten, den Hof des Klosters zu Oberwaldhausen auf Lebenszeit verliehen hat. Der Aussteller muß auf dem Hof ein "gut haus" bauen, das so groß ist wie jenes, das früher dort stand. Der Bau geht auf Kosten des Ausstellers, doch bekommt er eine Beihilfe ("zimmerstür") von 9 lb d, 3 Scheffel Korn und ein Fuder Bretter. Er wird den Hof in gutem Bau halten, nicht weiterverleihen oder "slaitzen". In den nächsten zwei Jahren soll er als Zins oder Hubgeld entrichten: je 5 Scheffel Hafer und Vesen sowie die übrigen Abgaben wie Zinsen an Pfennigen, Hühnern, Eiern und die Weinleite, wie es sich aus dem Rödel des Klosters ergibt. Nach Ablauf der zwei Jahre steigt die Abgabe auf jährlich 6 Scheffel Hafer bzw. Vesen. Wenn er den Hof vor Ablauf der Pachtzeit aufgibt, muß er darauf "höwrichtinen" und Dritteil nach Gewohnheit des Landes zurücklassen.
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Hans Bart von (Ober-)Waldhausen bekennt, daß ihm Johann [II. Blarer], Abt von Weingarten, den Hof des Klosters zu Oberwaldhausen auf Lebenszeit verliehen hat. Der Aussteller muß auf dem Hof ein "gut haus" bauen, das so groß ist wie jenes, das früher dort stand. Der Bau geht auf Kosten des Ausstellers, doch bekommt er eine Beihilfe ("zimmerstür") von 9 lb d, 3 Scheffel Korn und ein Fuder Bretter. Er wird den Hof in gutem Bau halten, nicht weiterverleihen oder "slaitzen". In den nächsten zwei Jahren soll er als Zins oder Hubgeld entrichten: je 5 Scheffel Hafer und Vesen sowie die übrigen Abgaben wie Zinsen an Pfennigen, Hühnern, Eiern und die Weinleite, wie es sich aus dem Rödel des Klosters ergibt. Nach Ablauf der zwei Jahre steigt die Abgabe auf jährlich 6 Scheffel Hafer bzw. Vesen. Wenn er den Hof vor Ablauf der Pachtzeit aufgibt, muß er darauf "höwrichtinen" und Dritteil nach Gewohnheit des Landes zurücklassen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 142
fasc. 026 n. (?)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1433 Mai 29 (uff fritag vor dem hailigen Phingstag)
26,3 x 29,4 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Hans Bart von (Ober-)Waldhausen
Empfänger: Johann [II. Blarer], Abt von Weingarten
Siegler: Albrecht von Königsegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Johann [II. Blarer], Abt von Weingarten
Siegler: Albrecht von Königsegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Bart, Hans
Blarer, Johann II.; Abt von Weingarten
Königsegg, Albrecht von
Weingarten, Johann II. Blarer; Abt
Oberwaldhausen : Unterwaldhausen RV
Oberwaldhausen : Unterwaldhausen RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:23 MEZ
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