Hans Bart von (Ober-)Waldhausen bekennt, daß ihm Johann [II. Blarer], Abt von Weingarten, den Hof des Klosters zu Oberwaldhausen auf Lebenszeit verliehen hat. Der Aussteller muß auf dem Hof ein "gut haus" bauen, das so groß ist wie jenes, das früher dort stand. Der Bau geht auf Kosten des Ausstellers, doch bekommt er eine Beihilfe ("zimmerstür") von 9 lb d, 3 Scheffel Korn und ein Fuder Bretter. Er wird den Hof in gutem Bau halten, nicht weiterverleihen oder "slaitzen". In den nächsten zwei Jahren soll er als Zins oder Hubgeld entrichten: je 5 Scheffel Hafer und Vesen sowie die übrigen Abgaben wie Zinsen an Pfennigen, Hühnern, Eiern und die Weinleite, wie es sich aus dem Rödel des Klosters ergibt. Nach Ablauf der zwei Jahre steigt die Abgabe auf jährlich 6 Scheffel Hafer bzw. Vesen. Wenn er den Hof vor Ablauf der Pachtzeit aufgibt, muß er darauf "höwrichtinen" und Dritteil nach Gewohnheit des Landes zurücklassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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