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Beweissicherungsverfahren (ad perpetuam rei memoriam) in Sachen 1. des Gerlach von Wüllen, Burgmann zu Nienborg, verheiratet mit Anna Kerckering, 2. der Witwe Christian Kerckering und Konsorten, Kläger ./. a. Bernhard Schencking, Dechant zu St. Mauritz, b. Herman Schencking zur Weick, c. Metta Schencking, Witwe Lübbert Travelman, Beklagte. Die Akten enthalten nur die Protokolle über die Vernehmung von Zeugen und die 'Fragstücke', die den Zeugen vorgelegt werden. Der Streit dreht sich offenbar um die Lehnsgüter des Gerdt Kerckering senior, + um 1515. Kläger behaupten: Berndt I sei nicht der Sohn des Gerdt gewesen; er sei 26 Wochen nach der Eheschließung von der Engele Schencking geboren; diese sei deswegen von ehrbaren Frauen gemieden worden, die auch bei einer Festlichkeit das Tischtuch zwischen sich und der Engele zerschnitten hätten; Berndt habe deswegen auch den Spitznamen 'Frorip' [Frühreif] erhalten. Gerdt senior habe ihn nicht als Sohn anerkannt, nicht zu Hause behalten, sondern ihn auf den Hof zur Borch bei der Landskrone gebracht, wo er aufgewachsen sei. Berndt habe auch nur einige Gademe in Münster und das Erbe Eschman in Alverskirchen erhalten; Christian I und Gert III hätten die elterlichen Güter erhalten, die nach ihrem Tode Berndt an sich gebracht habe.

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Stadtarchiv Münster
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