Der Kleriker der Diözese Konstanz Johann Sträler wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhaber des Patronatsrechts auf die Pfarrkirche in Türkheim ("Durckhain") [Stadt Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] präsentiert. Vor Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm legt daher der Priester der Diözese Konstanz Daniel Gienger als bevollmächtiger Vertreter des Johann Sträler den vor Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz zu leistenden Eid in Gegenwart des öffentlichen Notars Gallus Balneator, der dies auch beurkundet, und der hinzugebetenen Zeugen ab. Die von dem öffentlichen Notar Philibert Rigoleti am 19. Mai 1492 in Rom ausgestellte Vollmacht hat er dabei vorgelegt. Mit dem Eid verpflichtet er sich namens des Johann Sträler nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, wobei die Patronatsherren Johann Sträler für den Beginn der Residenzpflicht eine Frist bis Weihnachten bzw. einen Monat danach eingeräumt haben. Er wird dann alle mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten wahrnehmen, bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt Ulm in weltlichen Angelegenheiten das Stadtgericht in Ulm als Gerichtsstand anerkennen und den Patronatsherren gehorsam sein. Bei Übernahme einer anderen kirchlichen Pfründe, Verstößen gegen die obigen Bestimmungen und persönlichen Verfehlungen wird er auf die Pfarrkirche durch die von ihm gestellten Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, freiwillig Verzicht leisten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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