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Johann Frei von Dehrn und Hildeger von Langenau stellen unter ihren Eiden ein Vidimus aus von einer Urkunde (von 1418 Juli 11), die ihnen wohl besiegelt und unverletzt von Dekan und Kapitel des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen vorgelegen hat. - Siegel der Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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